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Moderne Hörgeräte sind leicht und filigran: Daher bemerken Träger nicht gleich, wenn das Hörgerät herunterfällt. Auch wer noch so gut aufpasst – es gibt immer wieder Situationen, in denen die kostbaren Hilfsmittel verloren gehen. Zu Corona-Zeiten melden sogar durchschnittlich mehr Leute den Verlust ihres Hörgerätes. Ähnlich wie bei Brillenträgern, verheddern sich die Bänder der Mund-Nasen-Maske mit Hörgeräten, die hinter dem Ohr sitzen.
Aber auch schon vor Corona, gab es ausreichend Möglichkeiten, sein Hörgerät zu verlieren oder kaputt zu machen: Beim Schwimmbadbesuch wurden die Mini-Geräte zwischen die Kleidung gepackt und fielen beim Auspacken heraus. Oder die Hörgeräte wurden achtlos in die Hosentasche gepackt und beim nächsten Waschgang ordentlich durchgespült. Was auch immer der Grund ist, warum ein Hörgerät verschwindet oder kaputt ist: Ein neues muss her.
Wer zahlt bei Verlust von Hörgeräten?
Zahlt die Krankenkasse beim Verlust des Hörgeräts?
Was Sie sich vermutlich als erstes fragen: Wer zahlt das neue Hörgerät, wenn ich mein altes verloren habe? Auch wenn niemand seine Hörgeräte absichtlich verliert: Die Krankenkassen übernehmen in der Regel nur die Kosten für ein Erstgerät. Und auch das nur bis zu einem Pauschalbetrag. Sollten Sie sich also für ein teureres Hörgerät entschieden haben, müssen Sie den Mehrbetrag immer selber tragen.
Beim Verlust Ihres Hörgerätes, lohnt es sich aber trotzdem, zunächst bei der Krankenkasse nachzufragen: Verlieren Sie Ihre Hörgeräte nicht regelmäßig, zeigt die sich oft kulant. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.
Sind Hörgeräte in der Hausratversicherung versichert?
Hausratversicherungen kommen für Schäden auf, die durch Feuer, Wasser, Brand oder Diebstahl entstehen. Stehlen Einbrecher also Ihr Hörgerät oder wird es durch einen Wohnungsbrand zerstört, übernimmt das die Hausratversicherung. Verlieren Sie Ihr Hörgerät aber irgendwo, deckt die Hausratversicherung das nicht ab.
In bestimmten Fällen springt auch die Haftpflichtversicherung für die Neukosten eines Hörgeräts ein. Wenn zum Beispiel eine fremde Person Ihr Hörgerät beschädigt, zahlt deren Haftpflichtversicherung.
Was kostet eine Hörgeräteversicherung?
Wie bei allen Versicherungen, hängt die monatliche Beitragshöhe stark von den Versicherungskonditionen ab. Wenn Sie also verschiedene Hörgeräteversicherungen miteinander vergleichen, sollten Sie auf folgende Faktoren achten:
- Versicherungsumfang
Einige Hörgeräteversicherungen versichern nur den Verlust und Bedienungsfehler, andere decken auch Schäden durch Unfall, Diebstahl oder Kurzschluss ab. Falls Sie Haustiere haben, mag es auch sinnvoll sein, Schäden durch Haustiere abzudecken. Es soll schon vorgekommen sein, dass ein Hund das komplette Hörgerät gefressen hat.
Haben Sie Hörgerätezubehör, wie Fernbedienung, Akkustationen etc., gehen Sie sicher, dass auch diese mitversichert ist.
- Neuwert oder Zeitwert?
Ist nur der Zeitwert Ihres Hörgeräts versichert, erhalten Sie weniger Geld von der Versicherung, je länger der Kauf zurückliegt.
- Über welchen Zeitraum sind die Hörgeräte versichert?
Die meisten Versicherungen bieten einen Zeitraum von vier bis sechs Jahren an. Alle sechs Jahre erhalten Sie in der Regel sowieso eine Zuzahlung von Ihrer Krankenkasse für ein neues Hörgerät. Bei einer Verschlechterung sogar eher.
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Einige Versicherungen verlangen eine Selbstbeteiligung in der Höhe eines bestimmten Prozentsatzes. Andere legen einen Festbetrag fest.
All diese Punkte spielen eine Rolle bei der Höhe des Versicherungsbeitrags. Auch der Neupreis Ihres Hörgerätes ist auschlaggebend, welche Konditionen für Sie lohnenswert sind. Die monatlichen Beiträge gehen in den günstigsten Tarifen bei rund 7 € los.
Wie funktioniert eine Hörgeräteversicherung?
Wer eine Hörgeräteversicherung abschließen möchte, sollte das am besten direkt beim Kauf machen. Viele Hörakustiker bieten eigene Versicherungen für Hörgeräte an. Aber natürlich können Sie sich auch direkt an einen Versicherer wenden. Der Vergleich lohnt sich.
Tritt dann ein Schadensfall auf, wenden Sie sich entweder direkt an Ihren Hörakustiker oder an die Versicherung. Je nach Schadensfall ist es so oder so sinnvoll, sich direkt an den Hörakustiker zu wenden. Dieser kann dann gleich die Schadenshöhe einschätzen und die nötigen Unterlagen für die Versicherung zusammenstellen. Und beim Verlust des Hörgerätes werden Sie auch nicht lange auf Ihre Hörgeräte verzichten, sondern möglichst schnell ein Ersatzgerät haben wollen.
Gibt es eine Zusatzversicherung für Hörgeräte?
Die gesetzlichen Krankenkassen vermitteln verschiedene Zusatzversicherungen mit privaten Versicherern. Ein Abschluss über die gesetzliche Krankenversicherung kann dabei günstiger sein. Fragen Sie daher am besten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach, ob diese Kooperationsangebote für Zusatzversicherungen für Hörgeräte anbietet. Aber auch, wenn das der Fall ist, lohnt sich ein Vergleich: Denn die gesetzlichen Krankenkassen haben meist einen festen Kooperationspartner. Vergleichen Sie daher auch die Angebote anderer Versicherer.
Eine Hörgeräteversicherung lohnt sich also in erster Linie für Hörgeräte, deren Preis über der Kostenpauschale der Krankenkassen liegen. Geht dann ein Gerät verloren, bezahlt die Versicherung den Schaden und Sie müssen sich nicht allzu sehr ärgern.